Q: Kann ich meine UAV / Quadcopter / Drohne während einer Oceanwide Expeditions-Reise fliegen?
Oceanwide Expeditions verbietet die Verwendung von Freizeit-Drohnen/Quadcoptern/Drohnen auf seinen Reisen. Dies gilt sowohl auf dem Schiff sowie auch an Land, unabhängig von den Genehmigungen, welche der Passagier eventuell besitzt.
Die International Association of Antarctic Tour Operators (IAATO) hat die Freizeitnutzung von UAVs/Quadcoptern/Drohnen auf den Schiffen ihrer Mitglieder, den Zodiac-Booten und während der geplanten Anlandungen verboten. Auch die Regierung von Südgeorgien und den Südlichen Sandwichinseln hat ein Verbot für die Freizeitnutzung dieser Geräte in ihrem Hoheitsgebiet erlassen.
Die Association of Arctic Expedition Cruise Operators (AECO) hat ebenfalls die Freizeitnutzung von UAVs/Quadcoptern/Drohnen auf ihren Mitgliedsschiffen und während aller Kreuzfahrten verboten.
Als Vollmitglied sowohl der IAATO als auch der AECO unterstützt Oceanwide Expeditions deren Verbot der Freizeitnutzung von Drohnen, um die Umweltbelastung zu minimieren und das Erlebnis für die Passagiere zu verbessern.
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